Seitenbereiche
Wir haben das Wissen, das Sie brauchen

Arbeitsunfähigkeit am Tag der Kündigung

https://www.hedemann-kollegen.de/news/steuernews_fuer_aerzte/
Illustration

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem aktuellen Urteil (v. 8.9.2021 - 5 AZR 149/21) den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in den Fällen, in denen die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit genau den Zeitraum einer Kündigungsfrist umfasst, in Frage gestellt. Im Streitfall kündigte eine kaufmännische Angestellte ein Arbeitsverhältnis am 8.2.2019 zum 22.2.2019 und legte gleichzeitig eine auf den Kündigungstag datierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor. Der Arbeitgeber verweigerte daraufhin die Entgeltfortzahlung.

BAG-Urteil

Das BAG erkannte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zwar als zugelassenes Beweismittel an. Der Arbeitgeber kann jedoch den Beweiswert erschüttern, wenn er entsprechende Umstände darlegt, die gegen eine tatsächliche Arbeitsunfähigkeit sprechen. In diesem Fall gilt dann die sogenannte umgekehrte Beweislast, d. h. der Arbeitnehmer muss dann beweisen, dass er tatsächlich arbeitsunfähig ist. Ein solcher Beweis kann der Arbeitnehmer nach dem BAG-Urteil insbesondere durch Vernehmung des behandelnden Arztes nach entsprechender Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht führen. Im Streitfall ist die Beweisführung der Angestellten allerdings nicht gelungen, weswegen die Klage abgewiesen wurde. Eine Koinzidenz zwischen Kündigung und Beginn einer Arbeitsunfähigkeit begründet stets ernsthafte Zweifel an einer bescheinigten Arbeitsunfähigkeit.

Stand: 26. November 2021

Bild: Weissblick - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Fragen zu einem Thema? Unsere erfahrenen Steuerberater in Westerstede sind für Sie da! Unser Leistungsspektrum umfasst alle Tätigkeiten der Steuerberatung. Spezielles Fachwissen haben wir als landwirtschaftliche Buchstelle und der Beratung von Ärzten.

Hedemann • Rabe • Kullmann & Kollegen GbR Steuerberater
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.

Starte Deine Karriere als
Azubi oder mit dualem Studium!

Wir freuen uns auf Deine Bewerbung!

OK